Liebe Patientenbesitzer,

zur Sicherung der tierärztlichen Notfallversorgung wurde zum 14.02.2020 vom Gesetzgeber eine neue Notdienstgebührenordnung verabschiedet, die für alle Tierarztpraxen und Tierkliniken rechtlich bindend ist. Diese gilt nur außerhalb der regulären Praxissprechzeiten!Demnach fällt bei der Behandlung Ihres Tieres im Notdienst eine pauschale Gebühr von 59,50 Euro brutto an. Für die tierärztlichen Leistungen im Notdienst erhöhen sich die Gebührensätze auf das mindestens Zweifache bis höchstens Vierfache der Gebührenordnung. Alle Einzelheiten hierzu können sie dem nachfolgenden Link entnehmen, der Ihnen aktuelle Informationen von der Bundestierärztekammer gibt. Bei Fragen hierzu sprechen sie uns gerne an!

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